Ihre Ansprechpartner/-in

Bereich: Endingen

Sachgebietsleiter

Herr Christian Weiblen

Amt für Bau- und Planungsrecht

Neue Straße 31
72336 Balingen
Aufgaben

Sachgebietsleitung

Sonderaufgaben

Bereich: Kernstadt Balingen

Frau Anna-Lena Maier

Amt für Bau- und Planungsrecht

Untere Denkmalschutzbehörde

Neue Straße 31
72336 Balingen
Aufgaben

Sonderaufgaben z.B. Vertragsrecht, Immissionsschutz, mehrere Rechtsgebiete, hohe Anforderungen an die Durchsetzung des Bescheids, städtebauliche und planungsrechtliche Aufgaben

Bereich: Balingen (ohne Kernstadt), Oststadt/Neige, Heuberg, Schmiden/Stettberg, Engstlatt

Frau Deborah Hatzenbühler

Amt für Bau- und Planungsrecht

Bereich: Dürrwangen, Frommern, Roßwangen, Stockenhausen, Weilstetten

Frau Karina Ernst

Amt für Bau- und Planungsrecht

Neue Straße 31
72336 Balingen

Bereich: Erzingen, Heselwangen, Ostdorf, Streichen, Zillhausen

Frau Ute Loose

Amt für Bau- und Planungsrecht

Aufgaben

Feuerungsanlagen

Baurecht

Baugenehmigung

Handelt es sich bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben, müssen Sie im Rahmen des umfassenden Baugenehmigungsverfahrens einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung stellen, sofern nicht das Kenntnisgabeverfahren oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren in Betracht kommen.

Muster eines Baufreigabescheines mit rotem Punkt

Der Bauantrag ist zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim Amt für Bau- und Planungsrecht einzureichen. Eine Abgabe ist auch bei den Ortschaftsverwaltungen möglich.

Die Baurechtsbehörde prüft den Bauantrag auf Übereinstimmung mit den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und beteiligt weitere Fachbehörden und Dienststellen (z.B. die Denkmalschutzbehörde, die Straßenverkehrsbehörde, die Gewerbeaufsicht) am Verfahren. Angrenzer benachbarter Grundstücke sowie evtl. sonstige Nachbarn werden benachrichtigt und können Einwendungen zu dem Bauvorhaben vorbringen. Auch die jeweilige Ortschaftsverwaltung wird beteiligt. Wenn sämtliche Stellungnahmen vorliegen und die Prüfungen abgeschlossen sind, wird über den Bauantrag entschieden.

Mit der Ausführung des Vorhabens darf erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein (der sogenannte "Rote Punkt") erteilt wurde. Eine Bauabnahme erfolgt, wenn die Behörde dies ausdrücklich angeordnet hat.

Unterlagen

Antrag auf Baugenehmigung

Weitere Bauvorlagen, das sind in der Regel:

  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung
  • eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechnischer Prüfung)
  • eventuell Angaben zu gewerblichen Anlagen
  • technische Angaben zu Feuerungsanlagen

Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau

Formulare

Vordrucke erhalten Sie bei der Baurechtsbehörde oder zum Download.

Online-Formulare