Baurecht
Baugenehmigung
Handelt es sich bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben, müssen Sie im Rahmen des umfassenden Baugenehmigungsverfahrens einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung stellen, sofern nicht das Kenntnisgabeverfahren oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren in Betracht kommen.

Der Bauantrag ist zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim Amt für Stadtplanung und Bauservice einzureichen. Eine Abgabe ist auch bei den Ortschaftsverwaltungen möglich.
Die Baurechtsbehörde prüft den Bauantrag auf Übereinstimmung mit den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und beteiligt weitere Fachbehörden und Dienststellen (z.B. die Denkmalschutzbehörde, die Straßenverkehrsbehörde, die Gewerbeaufsicht) am Verfahren. Angrenzer benachbarter Grundstücke sowie evtl. sonstige Nachbarn werden benachrichtigt und können Einwendungen zu dem Bauvorhaben vorbringen. Auch die jeweilige Ortschaftsverwaltung wird beteiligt. Wenn sämtliche Stellungnahmen vorliegen und die Prüfungen abgeschlossen sind, wird über den Bauantrag entschieden.
Mit der Ausführung des Vorhabens darf erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein (der sogenannte "Rote Punkt") erteilt wurde. Eine Bauabnahme erfolgt, wenn die Behörde dies ausdrücklich angeordnet hat.
Unterlagen
Antrag auf Baugenehmigung
Weitere Bauvorlagen, das sind in der Regel:
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Darstellung der Grundstücksentwässerung
- eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechnischer Prüfung)
- eventuell Angaben zu gewerblichen Anlagen
- technische Angaben zu Feuerungsanlagen
Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau
Formulare
Vordrucke erhalten Sie bei der Baurechtsbehörde oder zum Download.
Online-Formulare