Baurecht
Bauvorbescheid
Soweit grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens bestehen, kann ein Bauvorbescheid beantragt werden. Darin werden einzelne Fragen abgehandelt.
Der Antrag auf Bauvorbescheid ist zusammen mit den für die Klärung notwendigen Bauvorlagen beim Amt für Bau- und Planungsrecht einzureichen.
Die Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke (Angrenzer) und sonstige, betroffene Nachbarn werden innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Eingang der vollständigen Bauvorlagen benachrichtigt. Innerhalb von vier Wochen können Einwendungen vorgebracht werden. Die Baurechtsbehörde prüft im Hinblick auf die gestellten Fragen die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Sie hört Stellen an, deren Aufgabenbereiche betroffen sind.
Der Bauvorbescheid ist in Hinblick auf ein nachfolgendes Genehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren rechtlich bindend.
Unterlagen
Antrag auf Bauvorbescheid
weitere Bauvorlagen in Abstimmung mit der Baurechtbehörde, in der Regel zumindest:
- Lageplan und
- Bauzeichnungen oder Bauskizzen
Formulare
Vordrucke erhalten Sie bei der Baurechtsbehörde oder zum Download.
Online-Formulare