Gutachterausschuss
Gutachten und Grundstücksbewertung
Wollen Sie Ihr Grundstück oder ein Gebäude verkaufen und den Wert ermittelt haben, können Sie bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Mittelbereich Balingen den Antrag auf ein Verkehrswertgutachten stellen.
Voraussetzungen/Antragsbefugte
- Eigentümer und Ihnen gleichstehende Berechtigte
- Behörden und Gerichte
Hinweis: Kaufinteressenten haben kein Antragsrecht.
Verfahren
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag wird bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Mittelbereich Balingen eingereicht. Anschließend wird ein Besichtigungstermin vereinbart, bei dem die Gebäudesubstanz ermittelt und dokumentiert wird. Die wertbestimmenden wirtschaftlichen, rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen werden sorgfältig erhoben und sachverständig bewertet. Über den Verkehrswert beschließt der unabhängige Gutachterausschuss, der sich aus mindestens 3 ehrenamtlichen Gutachtern zusammensetzt, in nicht-öffentlicher Sitzung.
Bei der Ermittlung des Verkehrswerts werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:
- der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, der sogenannte Wertermittlungsstichtag
- die rechtlichen Gegebenheiten (Entwicklungszustand sowie beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand des Grundstücks, Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht)
- die tatsächlichen Eigenschaften und die sonstige Beschaffenheit des Grundstücks (Grundstücksgröße und -gestalt, Bodenbeschaffenheit, Bebauung)
- Lage des Grundstücks
Ein umfangreiches schriftliches Gutachten dokumentiert neben dem ermittelten Verkehrswert alle erhobenen Fakten und sachverständige Abwägungen.
Unterlagen
Dem Antrag ist ein unbeglaubigter Grundbuchauszug, die letzte Beitragsrechung der Gebäudeversicherung sowie eine Antragsberechtigung oder Vollmacht beizufügen.
Kosten/Leistung
Das Gutachten wird unter Darlegung der angewandten Methoden und unter Würdigung der Vergleichspreise erstellt. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verkehrswert und wird nach der Gutachterausschussgebührensatzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Mittelbereich Balingen ermittelt. Die Gebühren können auch in den beteiligten Städte und Gemeinden des Gemeinsamen Gutachterausschusses erhoben werden.
Für die Erstattung eines Gutachtens für den Nachweis eines abweichenden Bodenwertes gemäß § 38 Abs. 4 Landesgrundsteuergesetz wird eine Gebühr nach Zeitaufwand, mindestens jedoch 340 € berechnet.
Diese Gebühren sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Rechtsgrundlagen
- § 192 – 199 Baugesetzbuch (BauGB)
- Gutachterausschussverordnung
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- Gutachterausschussgebührensatzung (196 KB)
Formular
Antrag zur Gutachtenerstellung (531 KB)