Ihr Ansprechpartner

Herr Thomas Meitza

Stadtkämmerei Abt. Liegenschaften

Neue Straße 33/35
72336 Balingen
Aufgaben

Vorkaufsrecht der Gemeinde, Gewerbebauplatzverkauf

 

Ihre Ansprechpartnerin

für die Bebaubarkeit

Frau Nadine Wißmann

Amt für Stadtentwicklung

Neue Straße 31
72336 Balingen

Baulückenkataster

Ein Instrument zur Aktivierung und Mobilisierung vorhandener Baulücken.

Seit 2010 werden die aktuellen Baulücken im Geoportal Balingen systematisch erfasst. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Flächenverbrauchs kommt einer nachhaltigen und flächenschonenden Stadtentwicklung eine große Bedeutung zu.

Die Veröffentlichung der vorhandenen Baulandreserven im Internet erfolgt auf Grundlage von § 200 Absatz 3 Baugesetzbuch, wonach mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen ist und Maßnahmen zur Innenentwicklung, zur Wiedernutzbarmachung und zur Nachverdichtung von Flächen zu treffen sind.

Das Baulückenkataster umfasst städtische und private unbebaute Grundstücke. Die städtischen Grundstücke sind farblich gekennzeichnet.

Die Darstellung von Flächen im Baulückenkataster erfolgt ohne Gewähr; eine Haftung dafür, dass die in das Kataster aufgenommenen Flächen sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind, wird nicht übernommen.
Die Bebaubarkeit kann abschließend nur im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden. Ebenso kann aus der Nennung der Fläche im Baulückenkataster nicht auf eine Veräußerung- oder Verwertungsabsicht des Eigentümers geschlossen werden.
Zu Fragen zur Bebaubarkeit berät Sie gerne das Amt für Stadtplanung und Bauservice.

Informationen zu den privaten Grundstücken und zur Verkaufsbereitschaft der Eigentümer müssen vom Kaufinteressenten selbst ermittelt werden.

Formulare