Ihre Ansprechpartner

Herr Günter Braun

Leitung Geschäftsstelle

Neue Straße 31
72336 Balingen
Frau Claudia Spieß
Neue Straße 31
72336 Balingen
Frau Gabriele Sauter
Frau Franziska Fischer

Gutachterausschuss

Bodenrichtwerte

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist eine Aufgabe der Gutachterausschüsse. Zuletzt wurden die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Mittelbereich Balingen für alle beteiligten Städte und Gemeinden erstellt und am 30.05.2022 beschlossen. Seit 01.07.2022 sind die für die neue Grundsteuerberechnung notwendigen Bodenrichtwerte beim zentralen Bodenrichtwert-Informationssystem "Boris-BW" der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg einsehbar. Die Suche nach Grundstücken ist nach Straßen und Flurstücksnummern möglich.

Planauszug mit Bodenrichtwerten

Anpassung der Bodenrichtwerte zum 28.02.2023

Seit der Veröffentlichung der Bodenrichtwerte gingen bei den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg wie auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Mittelbereich Balingen und bei den Finanzämtern viele Fragen und Beschwerden ein. Deshalb hat die Finanzverwaltung den Gutachterausschüssen ermöglicht bis zum 28.02.2023 eine Überprüfung und Anpassung der Bodenrichtwertkarten vorzunehmen. Über hundert Grundstücke im Bereich des Gutachterausschusses Mittelbereich Balingen wurden deshalb von der Geschäftsstelle und den Mitgliedern des Gutachterausschusses durchgesprochen, überarbeitet und angepasst. Diese Änderungen wurden in das Portal Boris-BW hochgeladen und an die Finanzbehörde übermittelt. Die nun aktuellen Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 können ab sofort in Boris-BW eingesehen werden.

Der Gutachterausschuss bittet alle Grundstückseigentümer die für sie relevanten Bodenrichtwerte in Boris-BW anzuschauen und zu überprüfen, ob sie eine Änderung betrifft. Wer eine solche Änderung feststellt, sollte dies bitte dem Finanzamt mitteilen. Das funktioniert nach Aussage des Finanzamtes Balingen formlos per Mail oder Schreiben unter Angabe des Aktenzeichens. Bereits verschickte Bescheide werden dann korrigiert. Falls noch kein Bescheid erlassen wurde, wird der korrigierte Bodenrichtwert angesetzt.

Erläuterung des Bodenrichtwertes

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land und ggf. für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für land- und forstwirtschaftliche Flächen abgeleitet.

Bodenrichtwerte der Stadt Balingen und der Städte
und Gemeinden des Mittelbereichs Balingen

Bodenrichtwertkarte in Boris-BW zum Stichtag 01.01.2022

Die aktuellen Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke der Stadt Balingen und der beteiligten Städte und Gemeinden des Mittelbereichs Balingen sind der Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 01.01.2022 zu entnehmen. Außerdem sind die Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke auch als Übersicht in dem untenstehenden Dokument ersichtlich. Die Bodenrichtwerte für Waldflächen sind ohne Berücksichtigung des Aufwuchses. Auskünfte über den Wert des Baumbestandes bei Waldgrundstücken erteilen die staatlichen Forstämter. Die Bodenrichtwerte für Landwirtschaftsflächen mit Wohnbebauung bezieht sich auf die mit einem Wohngebäude bebauten Flächen einschließlich der üblichen Umgriffsflächen.

Landwirtschaftliche Grundstücke und Wald zum Stichtag 01.01.2022 (423 KB)

Bodenrichtwerte der Stadt Balingen der vergangenen Jahre

Allgemeine Erläuterungen

  1. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
  2. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
  3. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
  4. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein spezifisches Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses für bebaute und unbebaute Grundstücke beauftragen.
  5. Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.
  6. Ansprüche gegenüber dem Träger der Bauleitplanung, der Baugenehmigungsbehörde und dem Gutachterausschuss können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen abgeleitet werden.
  7. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden. Die Bodenwerte für die einzelnen Grundstücke können vom definierten Bodenrichtwert um bis zu max.+/- 30 % abweichen. Der sich hieraus ergebende Bodenrichtwertrahmen wird nachrichtlich dargestellt. Werte für Zentrums- oder Spitzenlagen können im Einzelfall von den Richtwerten stark abweichen und können bei Bedarf für den Einzelfall ermittelt werden.

Gutachterausschüsse haben den Markt nicht zu gestalten, sondern nachzuvollziehen.

Bodenrichtwertauskünfte

Mündliche oder schriftliche Auskünfte zu durchschnittlichen Lagewerten (Bodenrichtwerte) für die Städte und Gemeinden des Mittelbereiches Balingen

  • (Fern-) mündliche Auskünfte sind gebührenfrei
  • schriftliche Auskünfte pauschal 28 € pro Grundstück
    (gemäß §4 Abs. 7 Gutachterausschussgebührensatzung (196 KB))

Anmerkung: Hierbei handelt es sich um amtliche Auskünfte des Gutachterausschusses zu einzelnen Bodenrichtwerten.

Formular

Antrag auf Bodenrichtwertauskunft (44 KB)