Baurecht
Schottergarten – was tun? Die Stadt berät.
Schottergärten sind seit dem 31. Juli 2020 nicht mehr zulässig. Aufgrund der weitreichenden ökologischen Nachteile, zur Aufrechterhaltung der Biodiversität, zur Förderung der Artenvielfalt und zum Klimaschutz wurde das Verbot von Schottergärten nunmehr umfassend gesetzlich im Naturschutzgesetz und der Landesbauordnung geregelt. Anstatt grauer Flächen sollen zukünftig wieder bunte, lebendige Gärten entstehen.
In den letzten Jahren hat die Anzahl von Schottergärten stetig zugenommen. Statt Stauden, Gehölzen, heimischen Pflanzen und Grasflächen sieht man immer mehr Gartenflächen, die mit Steinmaterialien bedeckt sind. Schottergärten galten in der Vergangenheit als vermeintlich pflegeleicht und kostengünstig.
Was viele nicht wussten: Ein Kies- bzw. Schottergarten hat große ökologische Nachteile für Tier und Mensch. Durch die fehlenden Grünflächen mangelt es den Tieren an Unterschlupf und Nahrung. Im Sommer wärmen sich die Schottergärten durch die Sonne extrem auf und speichern die Wärme auch über Nacht. Schottergärten sind schlecht fürs Klima. Sie binden keinen Feinstaub und produzieren keinen Sauerstoff. Auch der Wasserhaushalt wird negativ beeinflusst.
Grüne, lebendige Gärten mit heimischen Gehölzen haben eine hohe Bedeutung für Mensch und Natur, für den Artenschutz und das Klima. Entsprechend bepflanzt bieten sie Nahrung für bedrohte Arten, Schmetterlinge oder Wildbienen und dienen auch als Lebensraum für verschiedene Vogelarten.
Bislang waren Schottergärten auf der Grundlage der Landesbauordnung nicht verboten, sofern ein Bebauungsplan keine Regelungen zur Gestaltung der nicht-überbauten Grundstücksflächen enthielt.
Betroffene Grundstückseigentümer aus Balingen und den Teilorten können sich hinsichtlich der Frage, ob ihr vor dem 31. Juli 2020 angelegter Schottergarten zulässig ist, an die Baurechtsbehörde der Stadt Balingen wenden.
Weitere Infos
Empfehlung des Landratsamt Zollernalbkreis:
- Stauden im Garten (1,7 MB)
- Geeignete Stauden für Gärten und Grünflächen (8,1 MB)