Konzeptvergaben

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Ziel von Konzeptvergaben

In Zeiten immer weiter wachsender Städte werden eine sozial gerechte und nachhaltige Vergabe von Baugrundstücken ein immer wichtigerer Standteil der Stadtentwicklung.
Durch nur begrenzt verfügbares Bauland, große Nachfrage und daraus resultierende steigende Preise für Bauplätze wird bezahlbarer Wohnraum für große Teile der Bevölkerung unerschwinglich.

Für jede Kommune, die im Rahmen einer integrierten Stadtentwicklungspolitik urbane, lebendige Quartiere schaffen will, ist der Aufbau vielfältiger Wohnangebote eine strategische Entscheidung.
Ein zentrales Instrument hierfür ist die Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität. Nicht der Preis entscheidet über den Zuschlag, sondern das Konzept wird ausschlaggebendes Vergabekriterium.
Neben sozialen Argumenten helfen Konzeptvergaben auch bei der Bewahrung gestalterischer städtebaulicher Qualitäten.

Konzeptvergaben erfüllen mehrere Zielsetzungen:

  • Durch das konkurrierende Verfahren wird eine hohe Qualität der Konzepte gesichert.
  • Durch eine offene, kleinteilige Vergabe werden neben einer sozialen Mischung auch verschiedene konzeptionelle Ansätze sowie Gestaltungsweisen kombiniert, welche Vielfalt generiert.
  • Die Innovationskraft entsteht durch nur geringfügig vorgegeben Rahmenbedingungen sowie das konkurrierende Verfahren.
  • Eine gute stabile Nachbarschaft entsteht durch das Einbringen der künftigen BewohnerInnen von Projektbeginn an.

Um ein attraktives und vielfältiges Wohnquartier zu entwickeln, sollen öffentliche Grundstücke über das Instrument der Konzeptvergabe ausgeschrieben werden.

Kleinteilige Vergabe und InvestorInnen organisieren Vielfalt

Vielfalt kann auf verschiedene Weise generiert werden und Konzeptvergaben können unterschiedliche Adressaten haben.
Bei einer kleinteiligen Vergabe mischen und ergänzen sich verschiedene Konzepte und BewohnerInnen innerhalb eines Baufeldes.

Ebenso kann ein Baufeld in Gänze an einen Investor vergeben werden und der Investor ist verpflichtet, Vielfalt innerhalb seines Baufeldes zu organisieren.

Rahmenbedingungen der Konzeptvergabe

  • Festpreis statt Höchstgebot: Es soll die Qualität der Konzeption im Fokus stehen. Der Verkaufspreis orientiert sich einheitlich am Bodenrichtwert.
  • Differenzierte Bedingungen für Investoren und Baugemeinschaften: Investoren und Baugemeinschaften haben unterschiedliche Ausgangspositionen. Der Prozess für Baugemeinschaften muss niedrigschwellig sein und von Investoren darf eine größere Abgabeleistung gefordert werden.
  • Einphasige Vergabe: Die einphasige Vergabe ist niederschwellig. Die anschließende Optionsphase ermöglicht Baugemeinschaften das eingereichte Konzept auf Baugesuchsebene zu vertiefen. Erst im Anschluss an die Optionsphase wird ein Kaufvertrag mit der Baugemeinschaft geschlossen.
  • Offene, niederschwellige Vergabe für Baugemeinschaften: Durch möglichst niederschwellige Vergabekriterien sollen private Initiativen wie Baugemeinschaften angesprochen werden.