Ihre Ansprechpartner

Frau Sabine Stengel

Amtsleiterin

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Stengel"
Neue Straße 31
72336 Balingen
Fax (0 74 33) 17 04 63 36
Herr Sanel Dacic

Amt für Bau- und Planungsrecht

Neue Straße 31
72336 Balingen
Frau Rafaela Erhardt

Amt für Bau- und Planungsrecht

Neue Straße 31
72336 Balingen
Herr Michael Wunderlich

Amt für Stadtentwicklung

Stadtentwicklung

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung als Instrument der Stadtplanung regelt die Nutzung von Grundstücken. Verfahren und Inhalt richten sich nach dem Baugesetzbuch. Öffentlichkeitsbeteiligungen sind Bestandteil des Planungsprozesses.

Ausschnitt Bebauungsplan


Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen und Planauslagen

Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan)

Der Flächennutzungsplan ist die erste Ebene der Bauleitplanung. Darin stellt die Gemeinde die bestehende und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar. Aus dem Plan kann beispielsweise abgelesen werden, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Mischbaufläche, Gewerbebauflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen vorhanden oder geplant sind. Er besitzt aber gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern keine direkte Rechtsverbindlichkeit. Für Balingen ist der seit dem am 08.03.2002 genehmigte Flächennutzungsplan Balingen – Geislingen maßgeblich. Zwischenzeitlich wurden verschiedene Einzeländerungen im Parallelverfahren durchgeführt.

Der Flächennutzungsplan in seiner aktuellen Fassung kann beim Amt für Bau- und Planungsrecht, Neue Straße 31, eingesehen werden. Sie sollten Angaben zum entsprechenden Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen. Die Einsicht in den Flächennutzungsplan ist kostenlos. Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplanes ist möglich. Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Balingen.

Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan)

Durch die Aufstellung von Bebauungsplänen für Teilgebiete der Gemeinde werden die Planungsabsichten verbindlich. Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen.

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im Baugesetzbuch vorgeschrieben sind. Dazu gehören auch Behörden-  und Öffentlichkeitsbeteiligungen, jeweils mit der Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen.

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise ein Grundstück bebaubar ist. Sie finden beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden die Ziele der Planung sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erklärt. Oft gehören zum Bebauungsplan auch ein Umweltbericht und unterschiedliche Gutachten.

Bebauungspläne dienen als rechtsverbindliche Grundlage zur Beurteilung und Genehmigung von Bauanträgen.

Nicht für jedes Gebiet gibt es jedoch einen Bebauungsplan. Liegt Ihr Grundstück in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.

Kosten Bebauungsplanauskünfte
  • (Fern-) mündliche Auskünfte sind gebührenfrei
  • Auszüge– schriftlich oder per E-Mail: 15€
  • bei Abholung 10€