Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Fördermittel für Wohnungsbau, Grundversorgung, Arbeiten und Gewerbe in ländlich geprägten Gemeinden

Das ELR

Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden, die auf Grund ihrer Lage und Infrastruktur gegenüber den Verdichtungsräumen strukturelle Erschwernisse haben.

Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2026 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Eine dem vorhandenen Ortsbild angepasste Gestaltung der Förderprojekte wird vorausgesetzt. Schon bei der Antragsstellung wird dem durch die Stadt Balingen besondere Beachtung geschenkt und im Rahmen der Baugenehmigung verbindlich festgelegt.

Klimaresilienz ist zunehmend ein Faktor der Strukturentwicklung. Die deutlichen klimatischen Veränderungen und die damit einhergehenden Extremwetterereignisse zeigen, dass die Klimaresilienz bei der Strukturentwicklung eine zentrale Rolle spielt. Auf diesen zusätzlichen Aspekt der kommunalen Strukturentwicklung geht das ELR mit einer darauf zugeschnittenen Förderung ein. Die Nutzung vorhandener Bausubstanz und nachwachsender Baustoffe wird besonders gefördert.

Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz „Jahresprogramm 2026“ von der Förderung ausgeschlossen.

Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
   

Wo liegen die Förderschwerpunkte im Jahresprogramm 2027?

Grundversorgung

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.

Wohnen / Innenentwicklung

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert.
Der Neubau von Einfamilienhäusern ist von der Förderung ausgeschlossen.

Ziel ist, für diesen Schwerpunkt rund die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen. Im Fokus steht die Aktivierung von innerörtlichem Wohnraum durch

  • Umnutzungen leerstehender Gebäude
  • Aufstockungen von Bestandsgebäuden
  • umfassende Modernisierungen
  • innerörtliche Nachverdichtungen mit Mehrfamilienhäusern, Aktivierung von innerörtlichen Flächenpotentialen
  • sowie die Gestaltung von modellhaften kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen

Bei eigengenutzten, wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen (von Bestandsgebäuden) bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Der Neubau von Mietwohnungen wird nicht gefördert im Gegensatz zu Umnutzungen im Bestand und Modernisierungen.
Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.

Arbeiten

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.

CO2-Speicherzuschlag

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.

Förderfähig sind

  • Vorhaben im historischen Ortskern der Stadtteile Endingen, Engstlatt, Erzingen, Ostdorf, Roßwangen, Stockenhausen, Streichen, Zillhausen
  • eigengenutzte Wohnungen durch Antragsteller oder Verwandte ersten und zweiten Grades sowie maximal eine Wohneinheit zur Vermietung
  • Umnutzung von Bestandsgebäuden zu Mietwohungen (Neuschaffung im Bestand) und die Modernisierung von Mietwohnungen können ebenfalls gefördert werden

Nicht förderfähig sind

  • Vorhaben in der Kernstadt
  • Vorhaben in den Stadtteilen Frommern, Dürrwangen, Weilstetten und Heselwangen
  • Neubau von Einfamilienhäusern

Ablauf des Antragsverfahrens

Termine und Fristen

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden bis zum 30.09.2026 beim zuständigen Regierungspräsidium in digitaler Form eingereicht werden. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 31.07.2026 bei der Gemeinde vorliegen.
Die von den Antragsstellern und der Gemeinde erarbeiteten Aufnahmeanträge enthalten die auf Grundlage des veröffentlichten Jahresprogramms als aussichtsreich zu bewertenden Projekten. Für die Erstellung eines Antrags sind Planungen mindestens in der Qualität einer qualifizierten Bauvoranfrage erforderlich.

Wenn ein Förderantrag bzw. die Anfrage zu einer Förderung im ELR eingeht, prüft die Stadt Balingen kooperativ mit den Antragstellern und in Rücksprache mit dem Regierungspräsidium welche Förderung aus der Liste der Förderschwerpunkte und Projektarten zutreffend ist.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) entscheidet im Frühjahr 2027 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind.
Als Baubeginn gelten in der Regel Bauaufträge an ausführende Firmen. Eine kompetente Bauplanung ist Voraussetzung für die notwendige Qualität der Antragsunterlegen. Deshalb können Planungsaufträge im Vorfeld eines Förderantrags erteilt werden.
Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im gleichen Jahr zu beginnen.

Spätestens nach der Aufnahme in das Jahresprogramm 2027 ist baldmöglichst ein genehmigtes Baugesuch im PDF-Format beim Regierungspräsidium vorzulegen. Darauf wird der offizielle Zuwendungsbescheid ausgestellt.

Zweckbindungsfrist

Für Grundstückserwerb, Bauten und bauliche Anlagen beträgt die Zweckbindungsfrist 15 Jahre ab Fertigstellung.

  

Weiterführende Informationen:

Programmausschreibung und Antragsformulare des Ministeriums für das Jahresprogramm 2027

Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) sowie der gemeinsamen Internetseite der Regierungspräsidien.
  

Allgemeine Informationen

 

Entscheidung zum ELR-Jahresprogramm 2026

Die Entscheidung zum ELR-Jahresprogramm 2026 wurde am 26. Februar 2026 vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) veröffentlicht.
Minister Peter Hauk MdL: „Mit der ELR-Förderung ermöglichen wir über 1.100 strukturell bedeutsame Vorhaben von Kommunen, Unternehmen, Vereinen und Privatpersonen“

2026 fördert das Land Baden-Württemberg 1.100 ELR-Projekte mit 112,4 Millionen Euro

In Balingen wurden 2 Förderanträge mit insgesamt 284.000 € in die Förderliste aufgenommen.