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Stabsstelle Wirtschaftsförderung

Herr Niko Skarlatoudis

Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing, Tourismus

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Färberstraße 2
72336 Balingen
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Fördermittel Gewerbe

Allgemeiner Überblick

Um den Kommunen und Raumschaften des Ländlichen Raumes genügend Handlungsfelder für die Schaffung attraktiver Arbeitsplätze, Ausbau der Wissensinfrastruktur, Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge, Intensivierung der interkommunalen und regionalen Zusammenarbeit sowie Klimaschutz und Energiewende zu geben, ist es notwendig eines dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel angepassten Entwicklungs- und Förderprogramms, um Impulse für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Entwicklung zu geben.

Sie sehen das Gewerbegebiet Rote Länder in  Weilstetten.
Gewerbegebiet Rote Länder

Das aus der Erfahrung attraktivste Förderprogramm für Investitionen in unserer Region ist das „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)", auf welches deshalb unten stehend detaillierter eingegangen wird.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Sie sehen das Logo des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum.
Sie sehen das Logo des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

Ausschreibung Jahresprogramm 2026

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) am 23. Mai 2025 veröffentlicht.

Das ELR

Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern, sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2026 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z.B. Holz) besteht.

Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2026 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.

Neu ist, dass der Neubau von Einfamilienhäusern von der Förderung ausgeschlossen ist und jede neugeschaffene Wohneinheit grundsätzlich eine Wohnfläche von mindestens 35m² aufweisen muss.
Um drohende Leerstände zu vermeiden, wird die Umnutzung von profanierten Kirchen z.B. zu kommunalen Kultur- und Begegnungsstätten oder Gemeinschaftseinrichtungen in den
Fokus der Förderung genommen. Eigenständig mit fossilen Brennstoffen (d.h. nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl) betriebene Heizkessel sind nicht mehr förderfähig.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.

CO2-Speicherzuschlag

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 -bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden bis zum 30.09.2025 gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den Projekten bis spätestens 08.09.2025 bei der Gemeinde vorliegen.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen:

Wohnen/Innenentwicklung und Grundversorgung:

Herr Michael Wunderlich, Amt für Stadtentwicklung, Tel. 07433-170 289,
E-Mail: michael.wunderlich@balingen.de
www.balingen.de/bauen-und-wohnen/ich+will+bauen

Gewerbliche Projekte mit Förderschwerpunkt Arbeiten:

Frau Katharina Ruoff, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Tel. 07433-170 210,
E-Mail: katharina.ruoff@balingen.de
www.balingen.de/wirtschaft

Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2026 nicht begonnen worden sind, aber noch im Jahr 2026 begonnen werden.

Weitergehende Informationen über Fördervorrausetzungen, Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/

Förderprogramm "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" geht in die neue Auswahlrunde

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat erneut das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ mit einer Laufzeit bis 31. August 2027 für kleine und mittlere Firmen (KMU) ausgeschrieben. Innovationsstarke Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum können sich bewerben, um mit Hilfe der Förderung neue eigene Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben. Die Unternehmen sollten aufgrund ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potential zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Ein weiterer Fokus liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg im Bereich Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.

Zuwendungsfähig sind Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter eigener Produkte und Dienstleistungen dienen. Unternehmen, die sich für eine Aufnahme in die Förderlinie bewerben, müssen mit dessen Hilfe mindestens ein für das Unternehmen neues eigenes innovatives Produkt oder eine für das Unternehmen neue eigene Dienstleistung einführen.

Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 20 %, für mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 % der Gesamtinvestitionskosten, wobei Zuwendungen unter 200.000 Euro nicht bewilligt werden können. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beläuft sich auf 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden.

Die Abgabetermine der Förderprogrammanträge 2025 sind der 28.02.25 oder der 31.08.25 (bitte Vorlaufzeit für die Antragserstellung beachten).

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt durch einen Aufnahmeantrag der Stadt Balingen in Zusammenarbeit mit den Betrieben. Firmen, die einen Förderprogrammantrag einreichen möchten, sollten sich daher baldmöglichst direkt mit der Stabsstelle Wirtschaftsförderung der Stadt Balingen in Verbindung setzen.

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt dann durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf Basis des Vorschlags eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Weitere Informationen erhalten Balinger Betriebe bei Frau Katharina Ruoff Tel.: 07433/170 – 210 bzw. E-Mail:  wirtschaft@balingen.de und unter www.balingen.de/wirtschaft.

Weitere Informationen zum Förderprogramm Spitze auf dem Land,
ebenso
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/spitze-auf-dem-land/informationen.