Gutachten und Grundstücksbewertung

Sie möchten den exakten Wert einer Immobilie oder eines Grundstücks erfahren? Der Gemeinsame Gutachterausschuss Mittelbereich Balingen erstellt für Sie neutrale und rechtssichere Verkehrswertgutachten nach aktuellen Standards.

Skizze eines Hauses (Quelle: stock.adobe.com)

Wann ist ein Gutachten sinnvoll?

Ein offizielles Verkehrswertgutachten bietet Ihnen Sicherheit in verschiedenen Lebenslagen, wie zum Beispiel:

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Erbauseinandersetzung oder Schenkung
  • Ehescheidungen (Zugewinnausgleich)
  • Beleihungswertermittlungen für Banken
  • Steuerliche Anlässe (z.B. Feststellung der Erbschaftssteuer)

Wer kann ein Gutachten beantragen?

Antragsberechtigt sind laut Gesetz insbesondere:

  • Eigentümer oder ihnen gleichgestellte Personen (z.B. Pflichtteilsberechtigte bei Erbfällen)
  • Gerichte und Behörden
  • Käufer (nur mit schriftlicher Vollmacht des Eigentümers)

    Wichtiger Hinweis: Kaufinteressenten haben ausdrücklich kein Antragsrecht für ein offizielles Verkehrswertgutachten!

Der Weg zu Ihrem Gutachten: Ablauf & Unterlagen

  • Antragstellung: Sie reichen den unterschriebenen Antrag bei unserer Geschäftsstelle ein.
  • Unterlagen: Für eine präzise Bewertung benötigen wir einen aktuellen unbeglaubigten Grundbuchauszug und die letzte Beitragsrechnung der Gebäudeversicherung.
  • Ortstermin: Wir vereinbaren einen Besichtigungstermin um den baulichen Zustand und die Besonderheiten vor Ort zu erfassen.
  • Wertermittlung: Wir erheben alle relevanten rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen.
  • Beschluss: Der unabhängige Gutachterausschuss (besetzt mit mindestens 3 ehrenamtlichen Gutachtern) Berät und beschließt den Verkehrswert in einer nicht-öffentlichen Sitzung.
  • Versand: Sie erhalten das schriftliche Gutachten per Post.

Diese Faktoren werden bei der Wertermittlung berücksichtigt

  • Wertermittlungsstichtag: Der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht.
  • Rechtliche Gegebenheiten: Entwicklungszustand, Beitragsstatus sowie Art und Maß der baulichen Nutzung (Bau- und Planungsrecht)
  • Lage des Objekts/Grundstücks.
  • Tatsächliche Eigenschaften: Grundstücksgröße, Bodenbeschaffenheit und Zustand der Bebauung.

Kosten & Gebühren

Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem ermittelten Verkehrswert gemäß der Gutachterausschussgebührensatzung. Alle genannten Beträge sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Beispiele für eine Gebührenberechnung:
Verkehrswert Gebühr für Gebäude mit Grundstück Gebühr für unbebautes Grundstück
25.000 € 400 € 200 €
50.000 € 500 € 250 €
100.000 € 1.000 € 500 €
200.000 € 1.250 € 625 €
300.000 € 2.065 € 1.033 €
500.000 € 2.700 € 1.350 €
1.000.000 € 3.000 € 1.500 €

Sonderfall Landesgrundsteuergesetz:
Für Gutachten zum Nachweis eines abweichenden Bodenwertes (§ 38 Abs. 4 LGrStG) wird die Gebühr nach Zeitaufwand berechnet (mindestens jedoch 340 € zzgl. MwSt.).

Antragsformular

Antrag zur Gutachtenerstellung (PDF, 531 KB)

Rechtsgrundlagen