Städtebauförderung

Ortskern Zillhausen

Im Sanierungsgebiet „Ortskern Zillhausen“ konnten seit dem Jahr 2008 mit Hilfe der Städtebauförderung von Bund und Land zahlreiche Maßnahmen durchgeführt und städtebauliche Missstände beseitigt werden. Die in der Dokumentation dargestellten Maßnahmen wurden von Bund und Land mit 780.000 € gefördert. Der Förderrahmen betrug 1,3 Mio. Die zur Verfügung gestellten Fördermittel sind vollständig abgerufen.

Die Sanierung in Zillhausen ist noch nicht abgeschlossen. Verschiedene Maßnahmen und Vorhaben befinden sich derzeit noch in der Umsetzung

Der Gemeinderat der Stadt Balingen hat den Durchführungszeitraum für die Sanierung bis zum 29. Mai 2026 verlängert. Der Sanierungsvermerk bleibt im Grundbuch bestehen. Die Sanierungssatzung gilt bis zur Aufhebung durch den Gemeinderat der Stadt Balingen weiter.

Anlass und Beginn der Sanierung

Aufgrund der sich abzeichnenden negativen Entwicklungen im Stadtteil Zillhausen hat der Gemeinderat im Jahre 2006 Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch eingeleitet. Auf Grundlage dieser vorbereitenden Untersuchungen wurde ein Maßnahmenkonzept erarbeitet. Ziel des Konzeptes war es, die analysierten und erkannten städtebaulichen Missstände Schritt um Schritt mit Unterstützung von Sanierungsmitteln des Bundes und des Landes zu beseitigen und eine den Teilort stärkende städtebauliche Entwicklung anzustoßen.

Neuordnungskonzept und Gebietsabgrenzung Stand 2009
Neuordnungskonzept und Gebietsabgrenzung Stand 2009
Als grundlegende Ziele für die Entwicklung des „Alten Ortskerns“ wurde formuliert:
  • Gestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raums, damit das Gebiet seiner Bedeutung als „Ortsmitte“ gerecht werden kann. Insbesondere der Ortseingang und die durchführende Landesstraße sollten aufgewertet werden.
  • Vorhandene Funktions- und Substanzmängel sollen behoben werden, um die Gesamtstruktur des Ortskerns zu verbessern.
  • Zur Sicherung der Grundversorgung soll eine Verbesserung der Voraussetzungen für die Ansiedlung von Einzelhandel angestrebt und eine ortskerntypische Nutzungsmischung unterstützt werden.
  • Mit einer Beseitigung vorhandener Gemengelagen und einer behutsamen Nachverdichtung der innerörtlichen Bereiche soll der Ortskern als Wohnstandort gestärkt und einer Siedlungsentwicklung in den Randbereichen entgegengewirkt werden.
        

Verlängerung des Durchführungszeitraums für die Sanierung

Die Sanierung in Zillhausen ist noch nicht abgeschlossen. Voraussetzung für die ausstehende Neugestaltung des öffentlichen Straßenraumes in der zentralen Ortsmitte, entlang der Hochholzstraße, ist die Umsetzung der beiden straßenbegleitenden Bebauungspläne mit ihren Vorgaben zu Vorgärten und Baumpflanzungen.
Der Gemeinderat der Stadt Balingen hat deshalb erstmalig am 23.04.2024 beschlossen, den Durchführungszeitraum für die Sanierung bis zum 29.05.2026 zu verlängern. Am 23.06.2026 wurde durch den Gemeinderat eine erneute Verlängerung bis zum 31.07.2027 verabschiedet.
    

Teilaufhebung der Sanierungssatzung

Gleichzeitig hat der Gemeinderat den Vorgaben von § 162 (1) des Baugesetzbuches entsprochen und die Sanierungssatzung in den Bereichen aufgehoben, in denen die Sanierung abgeschlossen ist oder in denen keine weiteren Sanierungsabsichten mehr bestehen.
Die Satzung für die Teilaufhebung des Sanierungsgebietes gilt ab der Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Balingen am 16.07.2026 nur noch in den im fortgeführten Abgrenzungsplan dargestellten Flächen. Die Grundstücke in den beiden Bebauungsplänen Pfarrstraße / Hochholzstraße und Hochholzstraße / Auf dem Hofacker sind somit weiterhin von der Sanierungssatzung betroffen. Für alle übrigen Flächen und Grundstücke in der Abgrenzung des Sanierungsgebiets von 2008, wird die Sanierungssatzung aufgehoben. Der Sanierungsvermerk im Grundbuch wird gelöscht.
Nähere Informationen zur Satzungsverlängerung und zur Teilaufhebung des Sanierungsgebietes kann den verlinkten Gemeinderatsdokumenten im Anhang am Ende dieser Seite entnommen werden.  
    

Downloads und Links