Kaufpreissammlung
Die Kaufpreissammlung ist das Herzstück der Grundstückswertermittlung. Sie dient der umfassenden Marktbeobachtung und Marktanalyse und bildet gemäß § 196 BauGB die wichtigste Grundlage für die Arbeit des Gutachterausschusses.
Ohne diese Datenbasis wäre weder die Erstattung präziser Verkehrswertgutachten noch die Ableitung von Bodenrichtwerten und weiteren wertermittlungsrelevanten Daten möglich.
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Wer erhält Auskunft?
Die Kaufpreissammlung ist nicht öffentlich. Um den Datenschutz zu wahren, werden Auskünfte in der Regel in Form von anonymisierten Vergleichsobjekten erteilt, die auf eine konkrete Bewertungsfrage zugeschnitten sind.
Was beinhaltet die Kaufpreissammlung?
- Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken
- wertbeeinflussende Merkmale
- abgeleitete Daten für die Wertermittlung
Vorraussetzungen für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung:
Privatpersonen sowie Fachleute können unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft erhalten. Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Berechtigtes Interesse: Sie müssen glaubhaft darlegen, warum Sie die Daten benötigen.
Hinweis: Bei Behörden oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die mit einer Wertermittlung beauftragt sind, wird dieses Interesse vorausgesetzt - Datenschutz: Die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Eigentümer müssen gewahrt bleiben.
- Zweckbindung: Die Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Gebühren und Antragstellung
Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Gutachterausschussgebührensatzung (PDF, 365 KB)
Ihr Weg zum Antrag
Nutzen Sie unser Formular, um eine Auskunft schriftlich zu beantragen:
Rechtsgrundlagen:
Unsere Arbeit basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und des Landes:
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