Lärmaktionsplan
Öffentliche Bekanntmachung – Lärmaktionsplanung der Stadt Balingen
Der Gemeinderat der Stadt Balingen hat am 25.11.2025 dem Beschluss der Aufstellung des
„Lärmaktionsplans – 4. Runde“ gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 BImSchG am Verfahren wird in der Zeit vom 12.01.2026 – 09.02.2026 durchgeführt.
Der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans sowie die Pläne und Tabellen zur Lärmaktionsplanung erreichen Sie über die untenstehenden Links. Außerdem werden diese von
Montag 12.01.2026 bis einschließlich Montag 09.02.2026
während der üblichen Dienststunden bei der Stadtverwaltung Balingen, Neue Straße 31, 72336 Balingen öffentlich ausgelegt.
Im oben genannten Zeitraum können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen und Fragestellungen abgegeben werden. Diese sind per E-Mail unter karlsruhe@modusconsult.net elektronisch an das Büro Modus Consult Gericke GmbH & Co KG zu übermitteln, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Beachten Sie bitte
- Verspätet eingegangene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Über die Anregungen und Stellungnahmen zu Planungen der Stadt Balingen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. - Äußerungen ohne Absenderangabe werden nicht berücksichtigt.
- Verbindlich sind nur die Originale, die Sie beim Amt für Bau- und Planungsrecht, Neue Straße 31, Balingen oder auf der Homepage der Stadt Balingen einsehen können.
Da die Öffentlichkeit über die bei der Berücksichtigung der Beteiligungsergebnisse getroffenen Entscheidungen unterrichtet wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Äußerungen anonymisiert in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr,
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr,
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Lärmschutzmaßnahmen B 27 durch das Regierungspräsidium Tübingen
👉 Neudimensionierung des Lärmschutzes B 27
Lärmaktionsplanung 3. Runde Stand 2018
Der Gemeinderat der Stadt Balingen hat am 23. Oktober 2018 in öffentlicher Sitzung den Lärmaktionsplan für die Stadt Balingen beschlossen. Als sinnvolle Mittel zur Reduzierung bestehender Lärmüberschreitungen wurden für die Stadt Balingen entweder Geschwindigkeitsbeschränkungen oder bauliche Maßnahmen wie der Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelags ermittelt.
Der Lärmaktionsplan ist ein Planungsinstrument der öffentlichen Verwaltung zur Bekämpfung von Verkehrslärm. Er zeigt Betroffenheit und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen auf. Ein unmittelbarer Rechtsanspruch lässt sich aus dem Lärmaktionsplan nicht ableiten.
Weitere Infos
Lärmaktionsplan 2018 (12 MB)
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