Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplanung der Stadt Balingen
Der Lärmaktionsplan ist ein behördliches Instrument zur Erfassung, Bewertung und Minderung von Umgebungslärm. Besonders für starkbefahrene Straßen, an Bahnstrecken und auch in Ballungsräumen.
Der Lärmaktionsplan analysiert, wo Menschen besonders stark durch Lärm belastet sind. Er legt fest, wie dieser Lärm reduziert oder vermieden werden kann und dient dem Schutz der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung.
Dauerhafter Lärm kann Stress, Schlafstörungen sowie auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen. Der Plan hilft, gesundheitliche Belastungen gezielt zu senken und schafft Transparenz sowie Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürger.
Der Gemeinderat der Stadt Balingen hat am 25.11.2025 dem Beschluss der Aufstellung des
„Lärmaktionsplans – 4. Runde“ gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 BImSchG am Verfahren wurde in der Zeit vom 12.01.2026 – 09.02.2026 durchgeführt und ist bereits beendet. Die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme ist somit abgelaufen.
Derzeit werden die fristgerecht eingereichten Stellungnahmen vom Büro Modus Consult in einem Bericht zusammengefasst und aufgearbeitet. Diese werden dann Bestandteil des Schlussberichts des Lärmaktionsplans und kommen in die Gemeinderatssitzung zur Vorstellung.
Der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans sowie die Pläne und Tabellen zur Lärmaktionsplanung erreichen Sie weiterhin über die untenstehenden Links.
Neudimensionierung des Lärmschutzes an der B 27
Im Planungsabschnitt zwischen Balingen-Engstlatt und Balingen-Mitte muss der Lärmschutz ergänzt und ertüchtigt werden, um den heutigen Vorgaben und Richtlinien zu entsprechen. Das Regierungspräsidium Tübingen prüft hierzu verschiedene Varianten.
Weitere Informationen erhalten Sie über folgenden Link:
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