Ihre Ansprechpartner/-in

Bereich: Endingen

Abteilungsleitung

Herr Christian Weiblen

Amt für Bau- und Planungsrecht

Neue Straße 31
72336 Balingen

Bereich: Balingen

Frau Deborah Hatzenbühler

Amt für Bau- und Planungsrecht

Digitalisierung im Baurecht

Bereich: Weilstetten, Roßwangen, Heselwangen, Zillhausen, Erzingen, Streichen

Frau Annika Bitzer

Amt für Bau- und Planungsrecht

Neue Straße 31
72336 Balingen

Bereich: Frommern, Dürrwangen, Stockenhausen, Ostdorf

Frau Saskia Kugel

Amt für Bau- und Planungsrecht

Ausbildungsbeauftragte

Neue Straße 31
72336 Balingen

Bereich: Kernstadt Balingen, Engstlatt

Herr Lukas Weigold

Amt für Bau- und Planungsrecht

Untere Denkmalschutzbehörde

 

Neue Straße 31
72336 Balingen

Verfahrensfreie Bauvorhaben

"Baurechtlich verfahrensfrei" - was heißt das?

Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen und so mancher Hausbesitzer denkt über den Bau eines Gerätehauses, eines Sichtschutzes oder einer Terrassenüberdachung nach.
Viele dieser Vorhaben sind zunächst bauordnungsrechtlich verfahrensfrei. Das bedeutet, es muss kein Bauantrag gestellt werden. Dennoch ist auch bei "verfahrensfreie Bauvorhaben" einiges zu beachten .

Gartenhaus im Grünen
Gartenhaus im Grünen

Die verfahrensfreien Bauvorhaben sind in § 50 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und dem Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO geregelt.

Wichtig zu beachten ist – verfahrensfrei bedeutet nicht gleich regelfrei – das Wort verfahrensfrei bezieht sich auf die Tatsache, dass für die bauliche Maßnahme keine Baugenehmigung notwendig ist.  Verfahrensfreie Vorhaben müssen - wie genehmigungspflichtige Vorhaben - den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Bei verfahrensfreien Vorhaben ist der Bauherr verpflichtet, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob das Vorhaben wie geplant umgesetzt werden kann.

Zu beachtende Vorschriften

  • Vor Errichtung ist zu prüfen, ob öffentlich-rechtliche Vorschriften durch das Bauvorhaben eingehalten werden müssen.


    Wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt sind die Festsetzungen des Bebauungsplans einzuhalten. Bebauungspläne und deren Festsetzungen können über das Geoportal der Stadt Balingen eingesehen werden.


    Auch die Vorschriften der Landesbauordnung (z.B. Abstandsflächen zur Grenze, Standsicherheit), Denkmalschutzbestimmungen, Wasserschutz- und Landschaftsschutzgebietsbestimmungen, Biotope, der Arten- und Naturschutz oder sonstige Vorschriften dürfen einem verfahrensfreien Bauvorhaben nicht entgegenstehen. So kann ein Antrag auf Genehmigung nach Naturschutzrecht oder eine sonstige Genehmigung erforderlich sein.

Grenzabstand

  • Viele verfahrensfreie Bauvorhaben können als sogenannte privilegierte Grenzbauten (Baumaßnahmen ohne erforderliche Abstandsfläche oder weniger als 2,5 m Abstands aber mind. 50 cm) an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Sollten Sie sich als Bauherr nicht sicher sein, ob es sich um einen privilegierter Grenzbau gemäß § 6 Abs. 1 LBO handelt, fragen Sie bei dem zuständigen Sachbearbeiter für Ihren Ortsteil nach.

Befreiung vom Bebauungsplan

  • Als Bauherrschaft sind Sie dafür verantwortlich, dass die Festsetzungen von Bebauungsplänen eingehalten werden.

    Wenn Sie bei der Überrüfung feststellen, dass ihr geplantes verfahrensfreies Bauvorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht einhält, kann das Bauvorhaben zunächst nicht umgesetzt werden.


    Ob eine Befreiung oder Ausnahme erteilt werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Diese Entscheidungen bedürfen einer rechtlichen Prüfung. Hierzu wenden Sie sich direkt an den zuständigen Sachbearbeiter oder reichen einen separaten Antrag mit Lageplan der geplanten Baumaßnahme ein. Erst wenn dieser genehmigt ist, kann das Bauvorhaben realisiert werden.

Beratung und Bauvoranfrage

  • Sie sind sich nicht sicher, ob das Bauvorhaben verfahrensfrei ist und alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten sind?

    Nutzen Sie das Beratungsangebot der Stadt Balingen. Die Verfahrensfreiheit können Sie sich auch von der Baurechtsbehörde der Stadt Balingen gebührenpflichtig prüfen und bestätigen lassen. Verwenden Sie dazu unser Antragsformular (PDF, 104 KB) zur Beantragung eines Negativzeugnisses.

Weitere Infos