Landtagswahl 2026

Am 08. März 2026 wird der 18. Landtag in Baden-Württemberg gewählt

Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden‐Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert.
Künftig haben Wählerinnen und Wähler – wie bei der Bundestagswahl – zwei Stimmen:
Eine für ein Direktmandat im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine für die Landesliste einer Partei. 
Der Landtag wird alle fünf Jahre gewählt.


Wahlberechtigung
Bei der Landtagswahl dürfen alle Personen wählen, die
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben,
- im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde geführt werden und
- nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausländische Staatsangehörige dürfen bei der Landtagswahl nicht abstimmen.

Briefwahl
Da die Stimmzettel frühestens Ende Januar/Anfang Februar 2026 vorliegen werden, können Briefwahlunterlagen auch erst ab diesem Zeitpunkt verschickt und abgeholt werden.

Allgemeine nformationen:
Weitere Informationen zur Landtagswahl, dem Wahlsystem und Wahlrecht gibt es auf der Internetseite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Dort finden Sie alle Informationen zur Landtagswahl 2026 auch in Leichter Sprache.