Landtagswahl 2026

Am 08. März 2026 wird der 18. Landtag in Baden-Württemberg gewählt

Die vorläufigen Ergebnisse der Landtagswahl 2026 für Balingen werden am Wahltag ab 18 Uhr hier eingeblendet:

https://wahlergebnisse.komm.one/24/produktion/8417002/0/20260308/landtagswahl_gemeinde_ohne_kwl/index.html



Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden‐Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert.
Künftig haben Wählerinnen und Wähler – wie bei der Bundestagswahl – zwei Stimmen:
Eine für ein Direktmandat im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine für die Landesliste einer Partei. 
Der Landtag wird alle fünf Jahre gewählt.


Wahlberechtigung
Bei der Landtagswahl dürfen alle Personen wählen, die
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben,
- im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde geführt werden und
- nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausländische Staatsangehörige dürfen bei der Landtagswahl nicht abstimmen.


Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigung ist die amtliche Benachrichtigung des Wählers über den Wahltermin und das zugeordnete Wahlllokal. Jede wahlberechtigte Person erhält die Wahlbenachrichtigung per Post.
Ab dem 26.01.2026 wurden die Wahlbenachrichtigungen versendet.
Wahlberechtigte, die bis spätestens 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden sich bitte unverzüglich an das Wahlamt (wahlamt@balingen.de, 07433/170-303 oder -229) oder an das Bürgerbüro (07433/170-333). 


Briefwahl
Die Stadtverwaltung erhält die amtlichen Stimmzettel voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar 2026. Anschließend werden die Briefwahlunterlagen verschickt oder können im Bürgerbüro abgeholt werden.
Die reguläre Antragsfrist auf Briefwahl endet am Freitag, 06.03.2026 um 15:00 Uhr.
Nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen ist eine spätere Briefwahlbeantragung möglich (u.a. bei nachgewiesener Krankheit). Hierzu setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro oder dem Wahlamt in Verbindung. 


Briefwahlunterlagen können über folgende Wege beantragt werden:
- persönlich vor Ort im Bürgerbüro
- schriftlich mit der Wahlbenachrichtigung,
- per E-Mail an wahlamt@balingen.de. Auch die Antragstellung per E‐Mail muss persönlich erfolgen, das heißt in einer E‐Mail dürfen nur die eigenen Briefwahlunterlagen beantragt werden oder es wird mit einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen, dass Sie zur Beantragung berechtigt sind. Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen per E‐Mail sind Vor‐ und Familiennamen, vollständige Anschrift und Geburtsdatum anzugeben. Die Angabe einer abweichenden Versandanschrift ist ebenfalls möglich.

- die Möglichkeit der Beantragung über denQR-Code (aufgedruckt auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) sowie hier online ist nur bis Dienstag, 03.03.2026, 12:00 Uhr freigeschalten.


Rücksendung der Briefwahlunterlagen:
Von Seiten der Deutschen Post ist spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin der empfohlene späteste Termin für den Einwurf des Wahlbrief durch die Wähler/innen in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post. Bei einem späteren Einwurf kann keine rechtzeitige Zustellung mehr garantiert werden.


Wahllokale
Bei Landtagswahl am 8. März 2026 gibt es 22 Urnenwahl- und 15 Briefwahllokale im Stadtgebiet.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie das Ihnen zugewiesene Wahllokal sowie den Hinweis zur Barrierefreiheit des Wahlraumes.

Eine Übersicht der Wahllokale finden Sie hier (PDF, 55 KB)

Bitte beachten Sie unser neues Wahllokal im Jugendhaus Balingen
Die Stadtverwaltung hat für die künftigen Wahlen ein neues Wahllokal geschaffen.
Der bislang größte Wahlbezirk im Rathaus Balingen wurde aufgeteilt, sodass nun zusätzlich ein weiterer Wahlbezirk im Jugendhaus in der Kernstadt eingerichtet wurde. Mit seiner zentralen Lage und der Barrierefreiheit bietet das Jugendhaus den idealen Rahmen, um einen zusätzlichen Wahlbezirk einzurichten.
Um Verwechslungen am Wahltag zu vermeiden werden alle Wahlberechtigten, die bisher dem Wahlbezirk im Rathaus zugewiesen waren gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung auf das künftige Wahllokal genau zu prüfen. Auf dieser ist das für Sie zuständige Wahllokal vermerkt.
Rund die Hälfte der bisherigen Wähler/innen im Rathaus sind ab sofort dem neuen Wahllokal "Jugendhaus Balingen" zugewiesen.



Öffentliche Bekanntmachungen
Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie hier.


Repräsentative Wahlstatistik
Für die repräsentative Wahlstatistik wurde vom Statistischen Landesamt der Briefwahlbezirk III ausgewählt. Dieser wird am Wahlsonntag in der Eberthalle Balingen, Ebertstraße 24 ausgezählt. 
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt hier (PDF, 87 KB)


Allgemeine Informationen:
Weitere Informationen zur Landtagswahl, dem Wahlsystem und Wahlrecht gibt es auf der Internetseite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Dort finden Sie alle Informationen zur Landtagswahl 2026 auch in Leichter Sprache.