Sie haben vor Kurzem eine Immobilie erworben?

Dann hat uns Ihr Notar gemäß der gesetzlichen Vorschrift in § 195 Baugesetzbuch (BauGB) eine Abschrift Ihres Kaufvertrages zur Übernahmen in die Kaufpreissammlung übersandt.

Damit wir den Kaufvertrag in die Datenbank übernehmen können, benötigen wir ergänzende Angaben, die nicht im Kaufvertrag aufgeführt sind:

  • Baujahr
  • Wohnfläche
  • Ausstattung ....

Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit um unsere Fragen zu beantworten.

Folgende Immobilie wurde erworben:

Die von Ihnen übermittelten gebäudebezogenen Daten werden ausschließlich zur Auswertung für die Kaufpreissammlung verwendet und stehen sonst niemandem zur Verfügung. Personenbezogene Daten werden nicht erhoben, die Belange des Datenschutzes werden im vollen Umfang gewährleistet.