Sanierungsgebiete

Förderung und Zuschüsse

Der Erfolg einer Stadterneuerungsmaßnahme hängt wesentlich von der Mitwirkungsbereitschaft der einzelnen Grundstückseigentümer ab.

Logo Städtebauförderung

Nur ein Zusammenwirken von öffentlich und privat durchgeführten Maßnahmen trägt zu einer nachhaltigen Aufwertung und zur Behebung von Substanz- und Funktionsmängeln in der Stadt oder in dem Stadtteil bei. Zur Unterstützung der Durchführung privater und öffentlicher Maßnahmen im Sanierungsgebiet werden je nach Gebietstyp vom Bund, vom Land und den Gemeinden anteilig Fördermittel zur Verfügung gestellt, die den Charakter „verlorener Zuschüsse“ haben, also nicht zurückbezahlt werden müssen.

Für den einzelnen Grundstückseigentümer heißt dies:
  • Bei der Durchführung umfassender Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen kann in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Förderrahmens ein Zuschuss in der Höhe von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt werden.
  • Bei der Durchführung von Ordnungsmaßnahmen (Gebäudeabbruch  etc.) im Zusammenhang mit der Neuerrichtung eines Gebäudes kann auf der Grundlage von 3 Angeboten das günstigste in voller Höhe erstattet werden.
Voraussetzungen
  • Mit der Durchführung der Maßnahmen ist noch nicht begonnen.
  • Die Maßnahmen sind im Vorfeld mit der Sanierungsbehörde abzustimmen. Eine umfassende Bau- bzw. Maßnahmenbeschreibung mit einem von einem Planungsbüro erstellten Planungskonzept und einer fachmännisch erstellten Kostenschätzung ist vorzulegen.
  • Es wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und dem Eigentümer geschlossen, in welchem der Umfang der Maßnahmen, die Vertragsbedingungen und die Kostentragung festgelegt werden.
  • Ziel umfassender Modernisierungsmaßnahmen ist es, das Gebäude auf einen neuzeitlichen Wohnstandard zu bringen und die Voraussetzungen für einen nachhaltigen Werterhalt zu schaffen. Dabei sollen die Gesamtkosten der Maßnahme nicht mehr als 70 Prozent eines vergleichbaren Neubaus betragen.

Steuerliche Abschreibung

Darüber hinaus stehen steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung umfassender Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden, die innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes liegen, zur Verfügung. Weitergehende Auskünfte erteilt das Finanzamt oder der Steuerberater.

Nach Abschluss der vertragsgemäßen Durchführung der Maßnahme und der Prüfung der förderfähigen Gesamtkosten kann dem Eigentümer eine Bescheinigung nach § 7h Einkommenssteuergesetz (EStG) ausgestellt werden. Auf der Grundlage dieser Bescheinigung können erhöhte Sonderabschreibungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden.