Pflegeversicherung
Pflegeversicherung
Einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht, wenn Sie
·körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen nicht ausgleichen oder bewältigen können und
·die Pflegebedürftigkeit auf Dauer (mindestens 6 Monate) besteht.
Ablauf
- Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen
Zuständig ist die Krankenkasse des Pflegebedürftigen.
- MDK-Begutachtung
Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) besucht Sie zu Hause innerhalb von 25 Arbeitstagen und ermittelt wie selbständig Sie in den unterschiedlichen Bereichen sind. Dazu werden 6 Module bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung...), Umgang mit krankheitsspezifischen/ therapiebedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.
·Bitte beachten Sie: Der MDK Baden-Württemberg führt bis zum 28.2.2021 keine persönlichen Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch. Stattdessen erfolgt die Pflegebegutachtung auf Basis der vorliegenden Unterlagen und eines ergänzenden Telefoninterviews mit dem Pflegebedürftigen und den Bezugspflegepersonen. mehr
- Bescheid der Pflegekasse
Sie erhalten von der Pflegekasse einen Bescheid welcher Pflegegrad ermittelt wurde.
Tipp
Am besten bereiten Sie sich gut auf die MDK-Begutachtung vor. Allgemeine Informationen zur Pflegeversicherung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) oder über das Bundesministerium zur Gesundheit.
·Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegeversicherung
Notieren Sie, bei welchen Tätigkeiten Sie Unterstützung von einer zweiten Person benötigen, wie oft Arztbesuche notwendig sind. Wenn Sie möchten, können Sie mit einem online Pflegegradrechner eine Orientierung erhalten.
Legen Sie für den MDK-Besuch (wenn vorhanden) Arztberichte und Ihren Medikamentenplan bereit und bitten Sie eine Vertrauensperson ebenfalls beim Gesprächstermin dabei zu sein.
Vorträge
Um Menschen in Pflegesituationen zu unterstützen finden im Generationenhaus Balingen regelmäßig Vorträge zum Thema Pflegeversicherung statt. Mit dem Schwerpunkt "Pflegeversicherung 1 - vor der Einstufung" und "Pflegeversicherung 2 - nach der Einstufung"
Hier finden Sie die Termine
Persönliche Beratung
Sie können sich kostenlos individuell beraten lassen
·Pflegeberatung der gesetzlichen Krankenkassen
·Beratungsstelle Pflegestützpunkt Balingen
Im Generationenhaus
Filserstr. 9
72336 Balingen
Persönliche Beratungstermine sind nur nach telefonischer Voranmeldung möglich.
Heide Rath, Tel.: 07433 2701619 heide.rath@balingen.de
Anne Bohn, Tel.: 07433 2450 anne.bohn@balingen.de
Flyer (1,54 MB)
Privatversicherte wenden sich an Compass private pflegeberatung GmbH
Tel.: 0800 1018800
·Compass - Pflegeberatung für Privatversicherte.