Ihre Ansprechpartnerin

Frau Anna-Lena Maier

Amt für Bau- und Planungsrecht

Untere Denkmalschutzbehörde

Neue Straße 31
72336 Balingen
Aufgaben

Sonderaufgaben z.B. Vertragsrecht, Immissionsschutz, mehrere Rechtsgebiete, hohe Anforderungen an die Durchsetzung des Bescheids, städtebauliche und planungsrechtliche Aufgaben

Denkmalschutz

Kulturdenkmale

Das Verzeichnis der unbeweglichen Bau- und Kunstdenkmale und der zu überprüfenden Objekte der Stadt Balingen umfasst über 200 Gebäude und Objekte.

Zollerschloß mit Wasserturm im Hintergrund die Zehntscheuer

Kulturdenkmale sind alle Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Maßnahmen an einem Kulturdenkmal, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, benötigen eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung.

In der Denkmalliste sind die Kurzbezeichnung, die Lage und die charakteristischen Merkmale des Denkmals aufgeführt.

Es wird unterschieden zwischen Baudenkmalen (z.B. historisch aussagekräftige Gebäude), beweglichen Kulturdenkmalen(z.B. Skulpturen, Grabsteine) und Bodendenkmalen (z.B. Grabhügel,Siedlungsreste). Auch die Umgebung eines Kulturdenkmals oder Straßen-, Platz-und Ortsbilder können als sogenannte ‚Gesamtanlagen’ Gegenstand des Denkmalschutzes sein.

Meist ist es sinnvoll, die Maßnahmen bereits frühzeitig mit den Denkmalbehörden abzustimmen, am Besten im Rahmen eines Ortstermins. Sie können gerne einen Termin mit uns vereinbaren.

Antrag und Genehmigung

Alle Maßnahmen an einem Kulturdenkmal, bei denen die Nutzung, die Erscheinung oder die Bausubstanz verändert werden, sind vor der Ausführung der Denkmalbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Auch bei Veränderungen im Inneren eines Kulturdenkmals ist ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu stellen. Nach Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung darf mit den Maßnahmen begonnen werden.

Bei Vorhaben, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, umfasst die Baugenehmigung auch die denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Ein gesonderter Antrag ist dann nicht erforderlich.

Dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung sind alle Unterlagen beizufügen, die zur denkmalrechtlichen und denkmalfachlichen Prüfung des Vorhabens erforderlich sind. Dazu sind der zu verändernde Baubestand (konstruktiver Aufbau, Materialien, Farbgebung, Zustand, etc.) und jede geplante Maßnahme vollständig und eindeutig darzustellen.

Kosten / Leistung

Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen werden bei der Stadtverwaltung Balingen gebührenfrei erstellt. Auch werden keine Gebühren für Auskünfte, Informationen und Beratungen, die den Denkmalschutz betreffen, erhoben.

Verfahren

Der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung ist bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Stadtverwaltung Balingen einzureichen. Im Genehmigungsverfahren wird das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart angehört. Sie bewertet den Antrag unter denkmalfachlichen Gesichtspunkten. Die Untere Denkmalschutzbehörde wägt die verschiedenen Interessen – denkmalfachliche, andere öffentliche und die privaten Interessen des Bauherren – gegeneinander ab und entscheidet über die Erteilung oder Versagung einer Genehmigung.