Sanierungsgebiete

Sanierungsrechtliche Genehmigung

Für eine erfolgreiche Sanierung müssen zahlreiche private und öffentliche Maßnahmen koordiniert und abgestimmt werden. Das Baugesetzbuch schreibt daher im §144 die Genehmigungspflicht für bestimmte Vorhaben und Vorgänge in Sanierungsgebieten vor.

Zehntscheuer

Die Genehmigung, die vor Beginn der Arbeiten beantragt werden muss, kann auch Grundlage für die Inanspruchnahme steuerlicher, finanzieller oder sonstiger Vorteile in Sanierungsgebieten sein. Hierunter fällt auch die finanzielle Förderung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durch die Sanierungsbehörde.


Eine sanierungsrechtliche Genehmigung ist für folgende Vorhaben erforderlich:
  • Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung einer baulichen Anlage, wie beispielsweise der Neubau eines Gebäudes, der Umbau oder die Modernisierung eines bestehenden Gebäudes oder die Umnutzung einer Wohnung in Büroflächen
  • Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von baulichen Anlagen, wie beispielsweise der neue Anstrich oder Verputz einer Fassade, die Erneuerung der Dacheindeckung, der Einbau einer neuen Elektroanlage oder Heizungsanlage.
  • Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken wie beispielsweise die Neugestaltung eines Gartens, die neue Befestigung von Hofflächen, die Herstellung von Stellplätzen.
  • Einrichtung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast.
  • Grundstücksteilungen
  • Die Begründung oder Verlängerung schuldrechtlicher Vereinbarungen bezüglich der Grundstücke, wie beispielsweise Miet- und Pachtverhältnisse von mehr als einem Jahr Laufzeit
  • Die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts, wie beispielsweise die Grundschuldeintragung, die Aufnahme einer Hypothek oder die Eintragung eines Nießbrauchsrechts
  • Der Abschluss schuldrechtlicher Verträge, die durch eine Verpflichtung zur Veräußerung bzw. zur Bestellung eines belastenden Rechts begründet wird, wie beispielsweise die Eintragung eines Vorkaufsrechts

Über die Genehmigung wird innerhalb eines Monats nach Eingang des vollständigen Antrags entschieden. Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung beimAmt für Bau- und Planungsrecht, um zeitliche Verzögerungen und finanzielle Verluste zu verhindern.

Formulare

Vordrucke erhalten Sie bei der Baurechtsbehörde oder zum Download.

Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung (50 KB)