Sanierungsgebiete

Ortskern Zillhausen

Aufgrund der sich abzeichnenden negativen Entwicklungen im Stadtteil Zillhausen hat der Gemeinderat im Jahre 2006 Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch eingeleitet. Auf Grundlage dieser vorbereitenden Untersuchungen wurde ein Maßnahmenkonzept erarbeitet. Ziel des Konzeptes ist die Behebung der städtebaulichen Missstände. An der Umsetzung des Konzeptes wird seit der Aufnahme in das Landessanierungsprogramm im Jahre 2008 gearbeitet.

Gebietsabgrenzung Ortskern - Zillhausen
Gebietsabgrenzung Ortskern - Zillhausen

Maßnahmenübersicht

Silbernes Auto auf dem Parkplatz Ortseingang Süd
Ufhofer Straße mit parkenden Autos

Daten und Fakten / Sanierungsziele

Die Vorbereitenden Untersuchungen wurden mit dem Beschluss des Gemeinderates vom 23. Mai 2006 eingeleitet.

Im Jahr 2008 wurde Zillhausen in das Landessanierungsprogramms (LSP) aufgenommen. Anschließend wurde das ca. 13,6 ha Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Seit dem 19. Juni 2008 ist die Sanierungssatzung rechtskräftig.

Neben den zahlreich vorhandenen Gebäudeleerständen fehlte dem Stadtteil vor allem eine erlebbare Ortsmitte, die die Identität und Verbundenheit mit dem Ort vermitteln kann und gleichzeitig dem Aufenthalt der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum dient. Im Hinblick auf den begrenzten Förderrahmen wurden für einzelne Bereiche Schwerpunktmaßnahmen herausgearbeitet, die gemeinsam mit privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu einer Verbesserung der Gesamtsituation beitragen sollen. Zur Vorbereitung dieser Maßnahmen hat die Stadt Balingen bereits an verschiedenen Stellen Grunderwerb getätigt, so dass weitere Planungen vorangetrieben werden können. 

Der Bewilligungszeitraum läuft bis zum 30. April 2019 und der Förderrahmen hat, nach erfolgter Aufstockung im Jahr 2013, ein Volumen von 1,3 Mio. Euro. Die Stadterneuerungsmaßnahme wird zu 60% durch Finanzhilfen des Landes Baden-Württemberg finanziert. Es verbleibt ein Eigenanteil der Stadt Balingen in Höhe von 40%.

Folgende Sanierungsziele wurden festgelegt:

  • Gestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raumes
  • Aufwertung des Ortskerns mit seiner Bedeutung als „Ortsmitte“
  • Behebung von Substanz- und Funktionsmängeln
  • Verbesserung der Standortbedingungen zur Sicherstellung der Grundversorgung
  • Beseitigung von Gemengelagen und behutsame Nachverdichtung der Ortslage
  • Maßnahmen an den Bestandsgebäuden die maßgeblich von privaten Grundstückseigentümern durchgeführt werden (umfassende Modernisierungsmaßnahmen bzw. Gebäudeabbruch mit nachfolgender Neubebauung)

Weitere Infos

Sanierungssatzung Zillhausen „Ortskern“ (356 KB)