Antrag auf Erteilung einer Befreiung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

An Sonn- und Feiertagsfahrverbot dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren, soweit keine fri-schen Fleisch-, Milch- oder Fischerzeugnisse oder Obst/Gemüse transportiert werden. Eine Befreiung hiervon ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Wie ?
Der Antrag muss vom Transportunternehmer mnd. zwei Wochen vor Transport gestellt werden.

Unterlagen:
Ggf. Nachweise über die Dringlichkeit/Notwendigkeit des Transportes.

Gebühr:
Gebührenrahmen je nach Anzahl der Fahrten und Fahrzeuge zwischen 10,20 € und 767,00 €.