Absetzungen von der Schmutzwassergebühr

Nach § 39 der Abwassersatzung der Stadt Balingen werden Wassermengen, die nachweis-lich nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wurden, auf jährlichen Antrag

Entsprechende Anträge auf Absetzung für das Jahr 2025 sind mit Angabe der Zwischenzäh-lerstände bis spätestens 30.04.2026 bei der Stadtkämmerei und Liegenschaften, - Abteilung Steuern, Abgaben, Beiträge -, Frau Schneider, zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Zwischenzähler müssen vom Antragsteller abgelesen werden.
Diese Regelung betrifft auch landwirtschaftliche Betriebe für die Tränkung des Viehs.
Antragsformulare für Landwirte sind bei der Stadt Balingen, Stadtkämmerei und Liegenschaf-ten, - Abteilung Steuern, Abgaben, Beiträge -, Neue Straße 33/35 (Zimmer-Nr.: 101, Rufnum-mer 07433/170-173) erhältlich.
Balingen, den 09.01.2026
Stadtverwaltung Balingen
Stadtkämmerei und Liegenschaften
- Steuern, Abgaben, Beiträge -