Absetzungen von der Schmutzwassergebühr
Nach § 39 der Abwassersatzung der Stadt Balingen werden Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wurden, auf jährlichen Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr abgesetzt.
Entsprechende Anträge auf Absetzung für das Jahr 2025 sind mit Angabe der Zwischenzählerstände bis spätestens 30.04.2026 bei der Stadtkämmerei und Liegenschaften, - Abteilung Steuern, Abgaben, Beiträge -, Frau Schneider, zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Zwischenzähler müssen vom Antragsteller abgelesen werden.
Diese Regelung betrifft auch landwirtschaftliche Betriebe für die Tränkung des Viehs. Antragsformulare für Landwirte sind bei der Stadt Balingen, Stadtkämmerei und Liegenschaften, - Abteilung Steuern, Abgaben, Beiträge -, Neue Straße 33/35 (Zimmer-Nr.: 101, Rufnummer 07433/170-173) erhältlich.
Balingen, den 13.01.2026
Stadtverwaltung Balingen
Stadtkämmerei und Liegenschaften
- Steuern, Abgaben, Beiträge -
Bedienhilfe aufrufen

