Weitere Informationen und Kontaktstellen

Allgemeine "Hilfe in allen Lebenslagen" finden Sie bei Service BW

Ansprechpartner in der Umgebung

Caritas-Zentrum Albstadt
Die Caritas bietet Sozial- & Lebensberatung, kat. Schwangerenberatung & Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer an.
– Außenstelle Balingen –
Heilig-Geist-Kirchplatz 4
Tel.: 07431 95732-0
albstadt@caritas-schwarzwald-alb-donau.de
 
Diakonische Bezirksstelle Balingen
Das Angebot umfasst Sozial- & Lebensberatung, Schuldnerberatung, Schwangerenberatung & Suchtberatung.
Ölbergstraße 27
Tel.: 07433 160730
info@diakonie-balingen.de

Erziehungsberatung

Jugendamt

Beratung durch Ehe-, Paar- und Familientherapeuten

Rechtsberatung

Nach einem Brand

An erster Stelle steht nach einem Brand Ihre medizinische Versorgung. Wenn Sie oder eine andere betroffene Person sich unwohl fühlen oder Rauch eingeatmet haben, sollte der Rettungsdienst informiert beziehungsweise sofort ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden.

Bei einem Brand entstehen in der Regel gesundheitsgefährdende Schadstoffe. Wenn ein Brand in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung gelöscht wurde, haben sich dort Rußpartikel gebildet, die sich mit diesen Schadstoffen verbunden haben.
Betreten Sie daher die vom Brand betroffenen Räume erst nach Rücksprache mit der Feuerwehr oder der Polizei. Halten Sie sich dort nur so lange wie nötig auf.

Wichtig ist auch, dass Sie den entstandenen Ruß nicht verschleppen. Wenn Sie Ihre Wohnung dauerhaft verlassen müssen, sollten Sie daher nur Wertgegenstände und wichtige Dokumente mitnehmen.

Hinweis: Ist Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht direkt von dem Brand betroffen und nur leicht verraucht, können Sie unter Umständen nach sorgfältiger Lüftung wieder dorthin zurückkehren.

Informieren Sie nach einem Brand so schnell wie möglich Ihre Gebäudeversicherung oder Hausratsversicherung. Bei einer Mietwohnung informieren Sie bitte Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin. Erst nach Rücksprache mit der Versicherung kann mit der Sanierung und mit der Entsorgung der Brandrückstände begonnen werden.

Freigabevermerk

04.04.2024 Innenministerium Baden-Württemberg