Weitere Informationen und Kontaktstellen

Allgemeine "Hilfe in allen Lebenslagen" finden Sie bei Service BW

Ansprechpartner in der Umgebung

Caritas-Zentrum Albstadt
Die Caritas bietet Sozial- & Lebensberatung, kat. Schwangerenberatung & Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer an.
– Außenstelle Balingen –
Heilig-Geist-Kirchplatz 4
Tel.: 07431 95732-0
albstadt@caritas-schwarzwald-alb-donau.de
 
Diakonische Bezirksstelle Balingen
Das Angebot umfasst Sozial- & Lebensberatung, Schuldnerberatung, Schwangerenberatung & Suchtberatung.
Ölbergstraße 27
Tel.: 07433 160730
info@diakonie-balingen.de

Erziehungsberatung

Jugendamt

Beratung durch Ehe-, Paar- und Familientherapeuten

Rechtsberatung

Staatsangehörigkeit des Kindes bei Geburt

Durch Geburt erwirbt ein Kind in der Regel automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

  • ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
  • zwar beide Eltern nichtdeutscher Herkunft sind, aber ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt im Inland
    • seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen, auf Dauer angelegten Aufenthalt in Deutschland hat und
    • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit besitzt.

Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte prüft, ob die Voraussetzungen gegeben sind.

Neben der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben diese Kinder in der Regel auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern.

Mit dem Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund der Geburt in Deutschland (Geburtsortsprinzip) kann für Ihr Kind ab 21 Jahren die Verpflichtung verbunden sein, sich zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Dies gilt aber nicht, wenn Ihr Kind in Deutschland aufgewachsen ist oder als weitere Staatsangehörigkeit die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt.

Tipp: Weitere Informationen und Auskünfte erteilen Ihnen die Staatsangehörigkeitsbehörden (Landratsamt für kreisangehörige Gemeinden oder Stadtverwaltung des Stadtkreises).

Freigabevermerk

07.06.2023 Innenministerium Baden-Württemberg