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Freibad Streichen
Bruckwiesen 1
72336 Balingen

ab 22. Mai 2023 bis voraussichtlich 10. September 2023.

Montag bis Freitag
10.00 bis 20.00 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertage
10.00 bis 20.00 Uhr

Bei kühlem oder schlechtem Wetter (unter 20 °C Lufttemperatur) werden die Freibäder Engstlatt und Streichen evtl. vorübergehend geschlossen. Das Freibad Balingen hingegen bleibt voraussichtlich während der gesamten Saison geöffnet (bei schlechtem Wetter allerdings nicht bis 20.00 Uhr)

Weitere Bäder

Freibad Streichen

Liegewiesen im Freibad Streichen
Freibad Streichen

Das Höhenfreibad Streichen bietet sowohl für die Einheimischen wie auch für viele Gäste aus Nah und Fern ein besonderes Bade- und Freizeiterlebnis. Das große Becken und die herrliche Liegewiese bieten Abwechslung und Entspannung pur. Der große Nichtschwimmerbereich lädt unter den Augen der Rettungsschwimmer der DLRG Streichen, die sowohl das Bad, als auch die benachbarte Minigolf-Anlage betreibt, zum Spielen und Toben ein. Der Kiosk wird ebenfalls von der DLRG bewirtschaftet und lässt keine Wünsche unerfüllt.

Eintrittspreise in der Saison 2023

Einzelkarte Erwachsene 2,20 €
Einzelkarte Schüler/Ermäßigte 1,20 €
Dauerkarte Erwachsene 36,00 €
Dauerkarte Schüler/Ermäßigte
17,00 €
10-er Karte Erwachsene 18,00 €
10-er Karte Schüler/Ermäßigte 8,50 €
Familiendauerkarte Alleinerziehende mit Kindern bis 16 Jahren 50,00 €
Familiendauerkarte Ehepaare mit Kindern bis 16 Jahren 80,00 €
Feierabendtarif für Erwachsene ab 17.00 Uhr 1,20 €
Feierabendtarif für Schüler/Ermäßigte ab 17.00 Uhr 0,70 €

Zum Kreis der Schüler/Ermäßigten zählen Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr sowie Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Schüler, Studenten und Auszubildende mit entsprechendem Ausweis, Wehrdienstpflichtige und Zivildienstleistende mit gültigem Ausweis, Schwerbehinderte ab 50 % mit gültigem amtlichen Ausweis.

Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern erhalten die dritte und jede weitere Schülerdauerkarte kostenlos. Die kostenlosen Dauerkarten werden gegen Vorlage der entsprechenden Unterlagen (Kindergeldnachweis) beim Amt für Familie, Bildung und Vereine ausgegeben.