Hundesteuer

Die Anträge müssen vom Antragsteller unterschrieben werden und können entweder bei der Stadtverwaltung Balingen abgegeben oder auf dem Postweg verschickt werden.

Anmeldung:
Die Hundesteuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Monats, frühestens mit Ablauf des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

Die Hundesteuer beträgt im Kalenderjahr 108,00 €. Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den 2. und jeden weiteren Hund auf das Doppelte.

Abmeldung:
Bei der Hundesteuerabmeldung ist die Hundesteuermarke der Abmeldung beizufügen.

Formulare: