Änderungen am Grundbesitz

Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sich daran Änderungen ergeben, müssen Sie beim Finanzamt eine sogenannte„Grundsteueränderungsanzeige“ abgeben. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert.

Ein stilisiertes Haus in blauem Kreis

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