Änderungen am Grundbesitz
Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sich daran Änderungen ergeben, müssen Sie beim Finanzamt eine sogenannte„Grundsteueränderungsanzeige“ abgeben. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert.
Alle Informationen finden Sie in dieser hier (PDF, 103 KB).
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