Leistungen
Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Stadtkämmerei und Liegenschaften [Stadt Balingen]
Persönlicher Kontakt
Herr Richard Schramm
Stadtkämmerei Abt. Abgabenwesen
Telefon (0 74 33) 1 70-2 36
E-Mail richard.schramm@balingen.de
Aufgaben
Grundsteuer, Hundesteuerabmeldung, Hundesteueranmeldung,Namensänderung bei Scheidung des Hundehalters
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
keine
Freigabevermerk
Stand: 30.11.2021
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg