Schankerlaubnis

Eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz muss beantragen, wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle außerhalb eines konzessionierten Betriebes anbietet.

Wie ?
Der Antrag muss von dem für den kurzfristigen Gaststättenbetrieb Verantwortlichen im Original unterschrieben werden.

Antragsfrist:
vierzehn Tage vor dem Anlass in schriftlicher Form.

Hinweise:
Der Anlass für die Bewirtung muss genau beschrieben werden (z.B. Musikfest, Tag der offenen Tür, Jubiläum). Standort der Bewirtung ist ausreichend zu beschreiben (nicht nur Straßenname oder weiträumige Geländebezeichnung)

Gebühr:
Je nach Größe und Dauer der Veranstaltung zwischen 30,00 € bis 170,00 € pro Tag. Die Gebühr wird mit Gebührenbescheid erhoben.

Antrag auf Schankerlaubnis - Gaststättenvordruck - (81 KB)